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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 12 B 1261/12   

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https://dejure.org/2012,46571
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 12 B 1261/12 (https://dejure.org/2012,46571)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.11.2012 - 12 B 1261/12 (https://dejure.org/2012,46571)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. November 2012 - 12 B 1261/12 (https://dejure.org/2012,46571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung der zweiwöchige Beschwerdefrist des § 147 Abs. 1 VwGO bei Behauptung des Vorliegens einer Störung des Empfangsgerätes im Gericht; Entbindung von der Auskunftspflicht nach § 47 Abs. 4 BAföG i. V. m. § 60 SGB I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung der zweiwöchige Beschwerdefrist des § 147 Abs. 1 VwGO bei Behauptung des Vorliegens einer Störung des Empfangsgerätes im Gericht; Entbindung von der Auskunftspflicht nach § 47 Abs. 4 BAföG i. V. m. § 60 SGB I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 10 L 581/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 12 B 1261/12
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 2 Sa 713/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer Fax-Empfangsstörung bei Gericht -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 12 B 1261/12
    vgl. zu Vorstehendem auch: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. März 2009 - 2 Sa 713/08 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2011 - 12 B 521/11

    Umfang der Mitwirkungspflicht der Eltern eines Auszubildenden nach § 47 Abs. 4

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 12 B 1261/12
    - 12 B 521/11 -, a.a.O.
  • OVG Sachsen, 23.07.2002 - 5 BS 40/02

    Auskunftspflicht der Sorgeberechtigten über persönliche Vermögensverhältnisse;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 12 B 1261/12
    - 12 B 521/12 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 23. Juli 2002 - 5 BS 40/02 -, SächsVBl.
  • VG Minden, 11.05.2009 - 6 L 208/09

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen behördlichen Anspruch auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 12 B 1261/12
    - 5 B 236/11 -, juris; VG Minden, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 6 L 208/09 -, juris, jeweils m.w.N.
  • VG Halle, 27.12.2011 - 5 B 236/11

    Ausbildungsförderung, Verpflichtung der Eltern zur Auskunftserteilung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 12 B 1261/12
    - 5 B 236/11 -, juris; VG Minden, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 6 L 208/09 -, juris, jeweils m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2013 - 12 A 1312/13

    Anforderungen an die vollständige Darlegung von Gründe für die Zulassung der

    Schon in seinem - vom Verwaltungsgericht ausdrücklich zitierten - Beschluss vom 22. November 2012 - 12 B 1261/12 - hat der Senat zudem ausgeführt, das die rechtliche Einordnung und Beurteilung der Angaben des Kindesvaters oder der Einkommensangaben ihres Sohnes nicht der Klägerin, sondern dem Beklagten obliegt.

    Dass das Unterhaltsverfahren gegen ihren Sohn es nicht rechtfertigen konnte, dem Ausbildungsförderungsamt gegenüber Informationen zurückzuhalten, ist der Klägerin ebenfalls bereits durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2012 verdeutlicht und mit dem Beschwerdebeschluss des Senates vom 22. November 2012 - 12 B 1261/12 - bestätigt worden, wird aber ebenso wie die ihr von der Beklagten mit Schreiben 18. Juni 2012 aufgezeigte Möglichkeit nach § 50 Abs. 2 Satz 3 BAföG von ihr ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen.

    In seinem Beschluss vom 22. November 2012 - 12 B 1261/12 - hat der Senat schon darauf hingewiesen, dass das Ausbildungsförderungsamt bei der Frage elternabhängiger Förderung die Einkommensverhältnisse beider potenziell unterhaltspflichtigen Elternteile in den Blick zu nehmen hat, ohne dass insoweit eine Vorrangigkeit bestünde und sich die Klägerin zu Lasten ihres geschiedenen Ehemannes von eigenen Auskünften entlasten könne.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - 12 A 388/14

    Auskunftsbegehren des Förderungsamts gegenüber dem Auszubildenden bzgl. der

    - 12 B 521/11 -, juris; Roggentin, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand Mai 2014, § 47 Rn. 7, 8 und 11. Zur "Negativ-Evidenz" vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 22. November 2012 - 12 B 1261/12 -, juris, und vom 22. Juli 2010 - 12 A 1065/09 -, juris; SächsOVG, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 1 B 141/10 -, juris, und vom 23. Juli 2002 - 5 BS 40/02 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - 12 B 774/14

    Pflicht des Elternteils eines BAföG -Empfängers zur formularmäßigen Erklärung

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2011 - 12 B 521/11 -, juris; Roggentin, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand September 2013, § 47 Rn. 7, 8 und 11. Zur "Negativ-Evidenz" vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 22. November 2012 - 12 B 1261/12 -, juris, und vom 22. Juli 2010 - 12 A 1065/09 -, juris; SächsOVG, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 1 B 141/10 -, juris, und vom 23. Juli 2002 - 5 BS 40/02 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2012 - 12 B 1339/12

    Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung und Zwangsgeldfestsetzung i.R.d.

    Inwieweit die Geltendmachung der lediglich die Auskunftspflicht als solche betreffenden Einwände vor dem Hintergrund der Ausführungen des Senats im Beschwerdebeschluss vom 22. November 2012 - 12 B 1261/12 - zudem auch rechtsmissbräuchlich ist, weil die Argumente nur vorgeschoben werden, um eine Preisgabe von Daten zu den Einkommensverhältnissen der Antragstellerin noch vor der Entscheidung im Unterhaltsprozess vor dem Amtsgericht M. zu umgehen, mag dahinstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 12 A 1313/13

    Festsetzen einer angemessenen Frist zur Zahlung des Zwangsgeldes i.R.e.

    Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass die Klägerin sich im Vorfeld mit besonderer Beharrlichkeit und mit fadenscheiniger Begründung der Vorlage der erbetenen Unterlagen widersetzt hat, vgl. zur Rechtslage u.a.: OVG NRW, Beschlüsse vom 22. November 2012 - 12 B 1261/12 -, vom 19. Dezember 2012 - 12 B 1339/12 - und vom 18. Juli 2013 - 12 A 1312/13 -, und vom Beklagten die sofortige Vollziehung des streitbefangenen Bescheides gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO angeordnet worden ist.
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